Alexander Hellgardt (geboren 1978 in Hamburg) studierte Rechtswissenschaft und Philosophie in Tübingen und Cambridge/MA. Er war wissenschaftlicher Assistent von Klaus J. Hopt am Hamburger Max-Planck-Institut, wo er mit einer Arbeit über „Kapitalmarktdeliktsrecht“ promoviert wurde. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut in München bei Wolfgang Schön und habilitierte sich mit einer Arbeit über „Regulierung und Privatrecht“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Seit 2017 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts an der Universität Regensburg. Er verbrachte mehrere Forschungsaufenthalte in Oxford und Cambridge. Alexander Hellgardt forscht zum Aktien- und Kapitalmarktrecht, zum allgemeinen Zivilrecht und zur Verhaltenssteuerung durch Recht. Er kommentiert die §§ 97, 98 WpHG, hat einen Handbuchbeitrag zur Kapitalmarkthaftung und zum Regress bei Vorstand und Aufsichtsrat verfasst und publiziert regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Zeitschriften zu einschlägigen Themen.
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