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Internationale Beteiligungsstrukturen

Die Reform des Außensteuergesetzes – Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) in deutsches Recht

Wir stellen Ihnen den Referentenentwurf des BMF vom 12.7.2022 zur Umsetzung der Verbesserungen der europäischen Steuerverwaltungszusammenarbeit (DAC7) und Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vor, der neben geplanten Verbesserungen bei der Zusammenarbeit der europäischen Steuerverwaltungen gleichzeitig als trojanisches Pferd für weitere Verschärfungen bei dem Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige dient, insbesondere in Form stark verkürzter Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen ab 2023.

 

Bei der Hinzurechnungsbesteuerung ergaben sich wesentliche Änderungen durch die gesetzliche Umsetzung der ATAD-Vorgaben. Der persönliche Anwendungsbereich wurde ausgeweitet und im Bereich der Zinsen und Dividenden sind jetzt vielfach passive Einkünfte anzunehmen. Außerdem wurde die Erfassung des Hinzurechnungsbetrags um ein Jahr vorgezogen, so dass eine frühere Erfassung in den Steuererklärungen zu erfolgen hat. Zu alledem hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 22.12.2023 zu den Grundsätzen zur Anwendung des AStG detailliert Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund werden steuerrechtliche Grundprobleme und erste Erfahrungen aus der Praxis diskutiert.

Auch für Investmentfonds und deren Anleger führt die aktuelle Entwicklung des internationalen Steuerrechts sowie die Neufassung des AStG zu grundlegenden Änderungen. Zwar schließt das neue Außensteuerrecht weiterhin die Hinzurechnungsbesteuerung aus. Jedoch bestehen im Bereich der institutionellen Vermögensanlage eine Reihe praxisrelevanter, auf Fonds- und Anlegerebene zu beachtender Ausnahmen. Darauf aufbauend stellt sich die Frage nach der Entlastung bei Doppelbesteuerung nach Außen- und Investmentsteuerrecht. Diese Neuerungen werden unter Berücksichtigung des am 22.12.2023 veröffentlichten BMF-Schreibens eingehend besprochen. Auf weitere aktuelle Fragen der grenzüberschreitenden Investmentanlage wird darüber hinaus eingegangen.

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 22.03.2024 unterliegt der Zinsabzug inländischer Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmensgruppen in Deutschland strengeren Anforderungen und erfordert daher insbesondere eine deutlich umfangreichere Dokumentation. Rückwirkend ab dem 01.01.2024 wird im Außensteuergesetz geregelt, unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen  dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Hierzu werden praxisbezogene Beispiele und Lösungen dargelegt.

Dr. Felix Haug

Hessische Finanzverwaltung

 

Dr. Felix Haug ist Angehöriger der hessischen Finanzverwaltung. Bis zur Fusion der Frankfurter Finanzämter verantwortete er den für Investmentfonds in Hessen zentral zuständigen Investmentbezirk. Künftig wird er als Hauptsachgebietsleiter in der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts Frankfurt am Main tätig sein. Vor seinem Wechsel in die Verwaltung war er für zwei international führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie zwei anglo-amerikanische Kanzleien tätig. Schwerpunkte waren u.a. die Besteuerung und Strukturierung von Investmentvermögen. Herr Dr. Haug veröffentlicht regelmäßig in renommierten Fachzeitschriften zu aktuellen Fragen der Investmentbesteuerung und des internationalen Steuerrechts und kommentiert die Besteuerung von Spezialfonds betreffende Vorschriften im Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht. Zudem referiert er regelmäßig zu Themen der Investmentbesteuerung im nationalen und internationalen Kontext.

Dr. Felix Haug

Hessische Finanzverwaltung

Dr. Sven Kluge

Dr. Sven Kluge ist als Steuerberater im Internationalen Steuerrecht für mittelständische Unternehmen und Großkonzerne tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte von der Begründung der steuerlichen Ansässigkeit im In- und Ausland (über lokale Gesellschaften oder Betriebsstätten) über komplexe Fälle der beschränkten Steuerpflicht (Quellensteuern) hin zu Hinzurechnungsbesteuerungsfällen und deren Deklaration sowie der Verrechnungspreisberatung.

Dr. Sven Kluge

Carsten Schmid

Transfer Pricing & Friends – a member of TPA Global

Carsten Schmid berät seit 2006 mit Transfer Pricing & Friends als deutschem Teil von TPA Global international tätige Unternehmen weltweit hinsichtlich der Gestaltung, Definition und Umsetzung von grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen. Neben der Modellierung von Geschäftsmodellen und Transaktionen umfasst seine Expertise die Dokumentation dieser Sachverhalte sowie die ggf. erforderliche Verteidigung gegenüber den Finanzverwaltungen und die etwaige Beseitigung von Doppelbesteuerungssituationen im Rahmen von Verständigungsverfahren.

Carsten Schmid

Transfer Pricing & Friends – a member of TPA Global

Dr. Frank Thiede

Dr. Frank Thiede ist als Steuerberater spezialisiert auf die steuereffiziente Strukturierung von grenzüberschreitenden Investment- und Konzernstrukturen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen dabei in der Transaktionsberatung sowie in der Betreuung von komplexen Deklarationsarbeiten etwa nach dem AStG und dem InvStG. Weiterhin begleitet er seine Mandanten bei Firmengründungen in den USA wie auch im Rahmen von Steuerverfahren vorwiegend mit internationalem Bezug.

LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/frank-thiede-0043b4b3/

Dr. Frank Thiede

Dr. Frank Thiede Dr. Frank Thiede
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Dr. Frank Thiede

Dr. Frank Thiede ist als Steuerberater spezialisiert auf die steuereffiziente Strukturierung von grenzüberschreitenden Investment- und Konzernstrukturen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen dabei in der Transaktionsberatung sowie in der Betreuung von komplexen Deklarationsarbeiten etwa nach dem AStG und dem InvStG. Weiterhin begleitet er seine Mandanten bei Firmengründungen in den USA wie auch im Rahmen von Steuerverfahren vorwiegend mit internationalem Bezug.

LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/frank-thiede-0043b4b3/

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Überblick über die Neuregelungen: Außensteuerrecht ab 2022 im Zusammenspiel mit weiteren bereits umgesetzten und geplanten Verschärfungen durch ATAD 3
Carsten Schmid Carsten Schmid
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Carsten Schmid

Transfer Pricing & Friends – a member of TPA Global

Carsten Schmid berät seit 2006 mit Transfer Pricing & Friends als deutschem Teil von TPA Global international tätige Unternehmen weltweit hinsichtlich der Gestaltung, Definition und Umsetzung von grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen. Neben der Modellierung von Geschäftsmodellen und Transaktionen umfasst seine Expertise die Dokumentation dieser Sachverhalte sowie die ggf. erforderliche Verteidigung gegenüber den Finanzverwaltungen und die etwaige Beseitigung von Doppelbesteuerungssituationen im Rahmen von Verständigungsverfahren.

Grenzüberschreitende Konzernfinanzierungen: Verschärfung des Fremdvergleichsgrundsatzes durch die Neuregelung des § 1 Abs. 3d und 3e AStG
Dr. Felix Haug Dr. Felix Haug
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Dr. Felix Haug

Hessische Finanzverwaltung

 

Dr. Felix Haug ist Angehöriger der hessischen Finanzverwaltung. Bis zur Fusion der Frankfurter Finanzämter verantwortete er den für Investmentfonds in Hessen zentral zuständigen Investmentbezirk. Künftig wird er als Hauptsachgebietsleiter in der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts Frankfurt am Main tätig sein. Vor seinem Wechsel in die Verwaltung war er für zwei international führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie zwei anglo-amerikanische Kanzleien tätig. Schwerpunkte waren u.a. die Besteuerung und Strukturierung von Investmentvermögen. Herr Dr. Haug veröffentlicht regelmäßig in renommierten Fachzeitschriften zu aktuellen Fragen der Investmentbesteuerung und des internationalen Steuerrechts und kommentiert die Besteuerung von Spezialfonds betreffende Vorschriften im Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht. Zudem referiert er regelmäßig zu Themen der Investmentbesteuerung im nationalen und internationalen Kontext.

LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/drfelixhaug2023/?originalSubdomain=de

Außen- und Investmentsteuerrecht unter Berücksichtigung des AStG-Erlasses v. 22.12.2023 – Kollision bei grenzüberschreitenden Investmentstrukturen und Lösungsansätze
Dr. Sven Kluge Dr. Sven Kluge
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Dr. Sven Kluge

Dr. Sven Kluge ist als Steuerberater im Internationalen Steuerrecht für mittelständische Unternehmen und Großkonzerne tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte von der Begründung der steuerlichen Ansässigkeit im In- und Ausland (über lokale Gesellschaften oder Betriebsstätten) über komplexe Fälle der beschränkten Steuerpflicht (Quellensteuern) hin zu Hinzurechnungsbesteuerungsfällen und deren Deklaration sowie der Verrechnungspreisberatung.

Hinzurechnungsbesteuerung – Handlungsbedarf und Umsetzung im Konzern
Flyer

Stephan Mänecke

Leiter Börsen-Zeitung LIVE

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Anmeldung zum Seminar

"Internationale Beteiligungsstrukturen"

Seminarnummer:
B24-131R

Veranstaltungsdatum:
10.07.2024
9.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstaltungsort:
Holiday Inn Alte Oper
Mainzer Landstraße 27,
60329 Frankfurt a. M.

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich.

 

Preise/Leistungen

Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 1.045,-. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein.

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Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von € 300,- zzgl. MwSt. berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet.

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