HIGHLIGHT

Praxisseminar: Ausländische Quellensteuer

Teilnahme online oder vor Ort möglich

  • Grundlagen Quellensteuer
    • Erhebung Quellensteuern
    • Überblick rechtliche Grundlagen
    • Exkurs Doppelbesteuerungsabkommen
    • Informationskanäle
    • Unterscheidung Rückforderung und Vorabbefreiung
  • Prozesse
    • Grundlegende Prozesse
    • Beantragungsstellen: Ausländische Finanzbehörden / Lagerstellen
    • Antragsteller: Natürliche Personen, Juristische Personen, Fonds
    • Ertragsarten
    • Quellensteuersätze
    • Verjährungsfristen
    • Vollmacht- und nicht-Vollmachtprozess
      • Update: DE Abschaffung Botenlösung
    • Prozessablauf / Beantragungsländer

Andreas Urban

HCLTech

 

Andreas Urban ist Senior Sales & Business Developer bei HCLTech. Er beschäftigt sich seit 2011 ausschließlich mit ausländischen Quellensteuern und angrenzenden Themen. Sein Spezialwissen hat er bei führenden Marktteilnehmern für Softwarelösungen, als Bindeglied zwischen den Kunden und der Entwicklung erarbeitet. Hierbei steht die fachliche Analyse der Quellensteuerprozesse, im Rahmen der Vorabbefreiung als der Rückerstattung, sowie die kundenorientierte Lösungsumsetzung im Vordergrund. Herr Urban betreut Finanzinstitute an den Standorten Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und in der Schweiz. In Rahmen von Managed Sevices wird Herr Urban in Bankhäusern eingesetzt und übernimmt dabei vor Ort den kompletten Prozess von der Beantragung bis zur Ausbuchung. Durch dieses Mitwirken verfügt der Referent über jahrelange Praxiserfahrung.

Andreas Urban

HCLTech
Flyer
https://live.boersen-zeitung.de/wp-content/uploads/2024/05/Flyer-Quellensteuer-Schweiz.pdf

Stephan Mänecke

Leiter Börsen-Zeitung LIVE

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Praxisseminar: Ausländische Quellensteuer

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Anmeldung zum Praxisseminar

"Ausländische Quellensteuer"

Seminarnummer:
B24-132R

Veranstaltungsdatum:
05.12.2024
9.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstaltungsort:
SIX ConventionPoint
Pfingstweidstrasse 110
8005 Zürich, Schweiz

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich.


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